„Das Bayerische Ladenschlussgesetz sieht keine grundsätzlichen Änderungen der allgemeinen Ladenschlusszeiten vor. Folglich werden auch in Zukunft werktägliche Ladenöffnungszeiten von 6 Uhr bis 20 Uhr gelten,“ erklärt MdL Holger Dremel.
Allerdings können Gemeinden künftig im freien Ermessen an bis zu acht Werktagen (Montag bis Samstag) pro Jahr erweiterte Öffnungszeiten nach 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr ohne Anlass für das gesamte Gemeindegebiet selbstständig als verkaufsoffene Nächte festsetzen.
„Für die Gemeinden gehen damit deutliche Erleichterungen und ein erheblicher Bürokratieabbau einher“, freut sich Dremel.
Ausgenommen sind allerdings weiterhin besondere christliche Feiertage.
„Eine weitere wichtige Änderung ergibt sich nun auch für den Betrieb digitaler Kleinstsupermärke bis 150qm. Sie dürfen in Zukunft auch an Sonn- und Feiertagen öffnen, sofern die jeweilige Gemeinde dies durch ihre gemeindliche Rechtsverordnung selbst festlegt“, so der Landtagsabgeordnete.
Auf Initiative der beiden Landtagsabgeordneten Holger Dremel (Scheßlitz, Lkr. Bamberg) und Dr. Stephan Oetzinger (Weiden i.d.OPf) hatte es diesbezüglich zahlreiche Gespräche mit Bayerns Innenminister Joachim Herrmann gegeben.
„Unser Einsatz hat sich gelohnt!“, freut sich Dremel abschließend.