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18.12.2020

Informationen zum Soloselbstständigenprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe

Hier finden Sie Informationen zum Soloselbstständigenprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe. Bitte beachten Sie dazu insbesondere unsere unten stehenden FAQs, Informationen zu den Ansprechpartnern und den Link zur Antragsseite.



Das neue Soloselbstständigenprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe kann – rückwirkend für den Zeitraum von Oktober bis Dezember – beantragt werden.  Das Programm wird mit den Bundeshilfen im Bereich der Wirtschaftsförderung kumulierbar sein.

Die Konditionen gegenüber dem Ende September abgelaufenen Künstlerhilfsprogramm wurden unter Einbindung eines Begleitausschusses mit Vertreterinnen und Vertretern von Kunst- und Kulturverbänden, der Kreativwirtschaft sowie der freien Szene deutlich überarbeitet und der Kreis der Antragsberechtigten erweitert. Mit dem neuen Programm gewährt der Freistaat nun finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern sowie  Angehörigen kulturnaher Berufe.

„Ein Programm aufzulegen, das in der teilweise ausweglosen Situation dieses Jahres möglichst vielen Betroffenen der Kultur- und Kreativbranche nützt, war eine unserer wichtigsten Aufgaben der letzten Wochen und Monate“, heißt es übereinstimmend aus dem Begleitausschuss. „Wir wissen, wie überlebenswichtig dieses Programm für die Branche ist, da viele bislang durch alle Förderraster gefallen sind. Entsprechend erleichtert sind wir über eine Lösung, die sich an der Lebenswirklichkeit der Betroffenen orientiert, praktikabel scheint und vielen hilft. Das ist ein wichtiger erster Schritt für das Überleben einer breiten Kulturlandschaft in Bayern.“

Kunstminister Bernd Sibler dankte den Mitgliedern des Begleitausschusses: „Mit großer Expertise hat der Begleitausschuss das Programm engagiert und leidenschaftlich mitgestaltet. Das Ergebnis ist eine Künstlerhilfe, die versucht, den Bedürfnissen der Branche bestmöglich gerecht zu werden. Sie hilft den Betroffenen dabei, ihre privaten Lebenshaltungskosten zu decken und so ihre Existenz zu sichern“, so der Minister. Durch ein niederschwelliges Online-Verfahren mit einem einfach auszufüllenden Antrag sollen möglichst viele erreicht werden.

Eine Antragstellung für das Hilfsprogramm für Künstlerinnen und Künstler des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst ist für den Zeitraum vom 18. Dezember 2020, 12 Uhr, bis zum 31. März 2021 möglich.

Bei Fragen bzw. Änderungen zu Ihrem Antrag bzw. Bescheid wenden Sie sich bitte ebenfalls per E-Mail unter Angabe Ihrer Fall-Nummer an Ihre zuständige Bezirksregierung Oberfranken an: 

soloselbststaendigenprogramm@reg-ofr.bayern.de