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04.11.2020

MdL Holger Dremel: Freistaat lässt seine Kommunen nicht im Stich

Der Freistaat Bayern lässt seine Kommunen auch in schwierigen Zeiten nicht im Stich. Wie der CSU-Landtagsabgeordnete Holger Dremel mitteilt, ist es trotz schwierigster Rahmenbedingungen erneut gelungen, mit den kommunalen Spitzenverbänden einvernehmlich ein sehr gutes Ergebnis zum kommunalen Finanzausgleich 2021 zu erzielen.



„Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Bayerischen Landtag stehen für Finanzausgleichsleistungen im Jahr 2021 insgesamt rund 10,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit wird trotz massiv sinkender Steuereinnahmen im Staatshaushalt beim kommunalen Finanzausgleich die Größenordnung des Vorjahres gehalten“, so Dremel.

Der Gesamtbetrag ist vorläufig, da sich durch die November-Steuerschätzung die Höhe des Grunderwerbsteuerverbunds und des Einkommensteuerersatzes noch ändern kann.

“Die Schlüsselzuweisungen haben als freie Deckungsmittel und Ergänzung der eigenen Steuereinnahmen eine hohe Bedeutung für eine starke kommunale Selbstverwaltung. Diese gehen trotz des gravierenden Wirtschaftseinbruchs infolge der Corona-Pandemie im Vergleich zum Vorjahr vergleichsweise moderat um 3,0 % auf rund 3,93 Milliarden Euro zurück. Die Schlüsselzuweisungen bewegen sich damit noch über dem hohen Niveau des Jahres 2019. Sie stellen eine wichtige Stütze für die bayerischen Kommunen in der derzeitigen außergewöhnlichen Situation dar“, erklärt Dremel.

Die bayerischen Kommunen liegen bei der Investitionsquote im Ländervergleich schon seit vielen Jahren auf Platz 1. 2019 lag die Investitionsquote der Kommunen bei 24,3 % (Durchschnitt Flächenländer West: 15,1 %). Um diese starke Position der bayerischen Kommunen trotz der enormen Herausforderungen durch die Pandemie zu festigen, wurde erneut ein besonderes Augenmerk auf die kommunalen Investitionen gelegt:

Die Mittel zur Förderung des kommunalen Hochbaus, insbesondere für Schulen und Kindertageseinrichtungen, werden entsprechend dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel um weitere 50 Millionen Euro bzw. 8,3 % auf 650 Millionen Euro erhöht.

Die Erhöhung wird finanziert aus freiwerdenden Mitteln des Belastungsausgleichs nach Art. 5 AGSG.

Die Investitionspauschalen, welche die Kommunen frei für ihre Investitionen einsetzen können, werden auf dem hohen Vorjahresniveau von 446 Millionen Euro fortgeführt. Und auch die Krankenhausfinanzierung wird wie im Koalitionsvertrag festgelegt auf dem hohen Niveau von 643,4 Millionen Euro fortgeführt.

Für die Straßenausbaupauschalen, mit denen der Staat die Gemeinden nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unterstützt, stehen 2021 im kommunalen Finanzausgleich wie im Vorjahr 85 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen für Erstattungsleistungen nach dem Kommunalabgabengesetz („Spitzabrechnung“) außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs wieder 65 Millionen Euro. Mit dem Gesamtvolumen für Pauschale und Spitzabrechnung von jährlich 150 Millionen Euro wird eine Zusage aus dem Koalitionsvertrag erfüllt. Im Jahr 2021 werden haushaltsneutral einmalig 50 Millionen Euro aus in den Vorjahren nicht abgerufenen Mitteln der Spitzabrechnung zur Stärkung der Straßenausbaupauschalen verwendet. Dies stärkt die Investitionsfähigkeit der Gemeinden. Insgesamt stehen für den kommunalen Straßenbau- und unterhalt im Jahr 2021 innerhalb und außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs über 750 Millionen Euro bereit.

Die Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen, mit denen besonders strukturschwache oder in eine finanzielle Notlage geratene Kommunen zielgenau unterstützt werden, werden 2021 wieder 120 Millionen Euro betragen. Davon werden 10 Millionen Euro für einen pauschalen Ausgleich von Mindereinnahmen aus Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen verwendet.

Die allgemeinen Finanzzuweisungen nach Art. 7 BayFAG für Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis steigen im Jahr 2021 auf ein neues deutliches Rekordniveau von insgesamt fast 850 Millionen Euro. Dieser Anstieg geht zurück auf die dynamische Entwicklung des Aufkommens an Gebühren, Geldbußen und Verwarnungsgeldern, das den Kommunen wie gesetzlich vor-gesehen überlassen wird. Die im BayFAG geregelten sog. Pro-Kopf-Beträge bleiben unverändert. Die Personalausstattung der Landratsämter, die auch als Staatsbehörde fungieren, wird – wie im Spitzengespräch am 10. Januar 2019 signalisiert – auch im Jahr 2021 außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs erneut durch weitere 70 neue Stellen verbessert.

Die Zuweisungen für die Bezirke steigen um 15 Millionen Euro auf 706 Millionen Euro. Damit wird die Finanzausstattung der Bezirke weiter gestärkt. Die Erhöhung wird finanziert durch eine Umschichtung aus dem Belastungsaus-gleich nach Art. 5 AGSG.

Die Härtefallförderung für den Bau von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen wird fortgesetzt. Im Jahr 2021 steigt der Ansatz um 20 Millionen Euro auf 90 Millionen Euro. Davon stammen 11 Millionen Euro aus einer Umschichtung aus dem Belastungsausgleich nach Art. 5 AGSG.

„Diese Förderung kommt vor allem kleineren Gemeinden im ländlichen Raum zugute“, freut sich der Landtagsabgeordnete.

Der Freistaat knüpft mit einem wuchtigen kommunalen Finanzausgleich 2021 nahtlos an die massive Unterstützung der Kommunen im laufenden Jahr 2020 an. Der kommunale Finanzausgleich 2020 wurde trotz der Corona-Krise auf über 10 Milliarden Euro gehalten. Zudem verdoppelte der Freistaat das Konjunkturpaket des Bundes mit Landesmitteln auf insgesamt über 4 Milliarden Euro. Eine wesentliche Maßnahme ist der pauschale Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen. Den bayerischen Kommunen fließen hierfür noch in diesem Jahr insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro zu; über 1,3 Milliarden Euro davon trägt allein der Freistaat. Hinzu kommt u.a. ein Rettungsschirm für Bus und Schiene in Höhe von über 630 Millionen Euro, davon rund 255 Millionen Euro an Kommunen.

„Insgesamt stellt der Freistaat damit abermals seine Kommunalfreundlichkeit unter Beweis und demonstriert eindrucksvoll, dass er auch in Krisenzeiten verlässlicher Partner seiner Kommunen ist“, so Dremel abschließend.