Aktuelles

Zur Übersicht | Drucken

04.08.2020

Mopedführerschein kann ab Herbst im Einzelfall bereits ab 15 gemacht werden

Der Mopedführerschein, Klasse AM, kann in Bayern voraussichtlich ab Herbst nach einer Einzellfallprüfung bereits mit 15 Jahren gemacht werden, wenn der oder die Jugendliche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Das berichtet der Landtagsabgeordnete Holger Dremel.

Derzeit wird an dem detaillierten Konzept gearbeitet. Für den Mopedführerschein ab 15 Jahren sollen die Fahrerlaubnisbehörden in jedem Einzelfall prüfen, ob ein individueller Bedarf vorhanden ist.



"Bedeutsam wird unter anderem auch sein, welche ÖPNV-Anbindung vorhanden ist. Gerade für den ländlichen Raum ist das ein Meilenstein, denn so wird die Mobilität der Jugendlichen auf dem Land gezielt gefördert“, so Dremel.

Zudem muss der Jugendliche über die entsprechende Reife verfügen, die von den Erziehungsberechtigten bestätigt werden muss.

Das derzeitige Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse AM beträgt bundesweit 16 Jahre. Die Klasse AM erlaubt das Führen von leichten Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter bzw. einem Elektromotor mit nicht mehr als 4 Kilowatt.

Der Bund hatte mit der '3. Ausnahmeverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung' das Mindestalter in einem Modellversuch bis 30. April 2020 bereits in einigen Ländern auf 15 Jahre abgesenkt. Daraufhin wurden die Länder ermächtigt, abhängig von den örtlichen Verhältnissen selbst zu entscheiden, ob das Mindestalter herabgesetzt werden soll. Einige Länder haben hiervon Gebrauch gemacht, andere Länder haben aus Verkehrssicherheitsgründen davon Abstand genommen.

"Die örtlichen Verhältnisse allein schon innerhalb Bayerns unterscheiden sich sehr stark voneinander. Die vorgesehene Einzelfallprüfung stellt sicher, dass die Mobilität der Jugendlichen im ländlichen Raum gezielt gefördert und zugleich auch den Belangen der Verkehrssicherheit ausreichend Rechnung getragen wird. Wenn der Bewerber ein entsprechendes Bedürfnis nachweist, die notwendige Reife besitzt und keinen angemessenen Zugang zum ÖPNV hat, soll er die Möglichkeit eines früheren Führerscheinerwerbs erhalten“, so Dremel abschließend.