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01.10.2022

Die gute Nachricht des Monats

Biersteuer für kleine und mittelständische Brauereien soll dauerhaft niedrig bleiben



Die Biersteuer für kleine und mittelständische Brauereien, von denen es bei uns im Landkreis Bamberg und in Oberfranken ja erfreulicherweise sehr viele gibt, soll auch in Zukunft niedrig bleiben. Das hat jetzt der Finanzausschusses des Bundestags dem Parlament auf Initiative Bayerns empfohlen. Der Bundesrat hat bereits im Mai 2022 einem entsprechenden Antrag des Freistaats zugestimmt.

 

Die damit verbundene Entlastung wäre für die Vielfalt der Bierkultur in unserem Land sehr wichtig. Denn die hohen Energiepreise treffen die kleinen und mittelständischen Brauereien besonders hart und schwächen sie im Wettbewerb mit den wirtschaftlich deutlich stärker aufgestellten Großbrauereien. Die CSU setzt sich deshalb nachdrücklich dafür ein, dass die für Bayern und vor allem  für Oberfranken typische Vielfalt der Brauereiwirtschaft erhalten bleibt. Dafür habe natürlich auch ich mich als oberfränkischer Abgeordneter eingesetzt.

 

Steuererhöhung von 2004 soll wieder rückgängig gemacht werden

 

Das Biersteuergesetz sieht für kleine und mittelständische Brauereien gestaffelte ermäßigte Biersteuersätze vor, die ab 2004 pauschal um 12 Prozent erhöht wurden. Bayern versucht seit langem, diese Steuererhöhung aus 2004 wieder rückgängig zu machen. Als Unterstützungsmaßnahme während der Corona-Pandemie wurden deshalb für 2021 und 2022 die Biersteuersätze befristet abgesenkt. Im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zum 8. Verbrauchsteueränderungsgesetz hat Bayern einen erneuten Vorstoß zur dauerhaften Absenkung der Steuersätze auf das Niveau des Jahres 2003 unternommen.