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14.01.2021

Mit dem 1. Februar 2021 tritt die neue Bayerische Bauordnung in Kraft

Bauen in Bayern soll künftig einfacher und schneller gehen. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir im Landtag Anfang Dezember eine umfassende Reform der Bayerischen Bauordnung beschlossen. Die Neuregelungen treten zum 1. Februar 2021 in Kraft. Mittels einer neuen Frist soll der Weg zu Baugenehmigungen künftig maximal drei Monate dauern. Liegt nach drei Monaten noch keine Entscheidung vor, gelten die beantragten Baugenehmigungen automatisch als erteilt. Zudem sollen neue Regelungen zu Abstandsflächen für neue Gebäude, zum Bauen mit Holz und zur Stellplatzpflicht das Bauen einfacher und günstiger machen.

Die Bayerische Bauordnung regelt das Verfahrensrecht und die Sicherheitsanforderungen an bauliche Anlagen. Die Novelle der Bayerischen Bauordnung geht zurück auf den Wohnungsgipfel vom 11. September 2019. Berücksichtigt sind zudem Ergebnisse einer Umfrage unter Verbänden des Wohnungsbaus, der Bauwirtschaft und der kommunalen Spitzenverbände sowie einer Expertenanhörung im Bayerischen Landtag am 22. Oktober 2019.

Der Ministerrat hat die Novelle am 23. Juni 2020 auf den Weg gebracht. Am 2. Dezember 2020 hat der Bayerische Landtag die umfassende Reform der Bauordnung beschlossen. Die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) tritt am 1. Februar 2021 in Kraft.


Foto: Pixabay
Genehmigungsfiktion max. 3 Monate

Die sogenannte Genehmigungsfiktion ist einer der Hauptpunkte der Novelle. Damit sollen Bauvorhaben im Bereich des Wohnungsbaus deutlich schneller genehmigt werden können. „Für die meisten geplanten Wohngebäude gilt künftig: Wenn sich die Baugenehmigungsbehörde drei Monate nach dem Einreichen des Bauantrags nicht meldet oder anders entscheidet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt", erklärt der Stimmkreisabgeordnete Holger Dremel (CSU), damit wird es den Bauherren so leicht wie möglich gemacht.

Abstandsflächenrecht wird vereinfacht

Die neue Bauordnung sieht vor, dass die Abstandsflächen auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert werden – in Gewerbe- und Industriegebieten auch weiter. Der Flächenverbrauch soll so stark zurückgefahren werden. Bei Wohnbauten reicht künftig also das 0,4-Fache der Wandhöhe, bei Gewerbebauten das 0,2-Fache. Ein Mindestabstand soll bestehen bleiben, mindestens von drei Metern, und Gemeinden können – wie bisher – auch größere Abstandsflächen in ihrer Satzung festlegen.

Holz als Baustoff in allen Gebäudeklassen

Damit beabsichtigt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr nach eigenen Angaben, dass Holz als Baustoff deutlich attraktiver wird und das Bauen dadurch nachhaltiger.

Stellplatzpflicht flexibler

Zudem sieht die neue Bauordnung vor, dass die Kommunen die Stellplatzpflicht flexibler regeln können: Alternative Mobilitätskonzepte werden zugelassen.

Dachausbau genehmigungsfrei

Für den Ausbau von Dachgeschossen soll künftig keine Genehmigung mehr nötig sein.

Einbau von Aufzügen nicht zwingend notwendig

Wenn der Aufwand dafür unverhältnismäßig hoch wäre, fällt die Pflicht zum Einbau eines Aufzugs mit der neuen Bauordnung weg.

Weitere Änderungen

Weitere Änderungen betreffen unter anderem den Bau von Kinderspielplätzen in Wohnanlagen, die Planung von Rettungswegen und die Ausweisung von Kfz-Stellplätzen und die Begrünung von Gebäuden. „Außerdem können Kommunen aus Gründen des Artenschutzes reine Steingärten und Kunstrasenflächen untersagen“, so MdL Holger Dremel.