„Die Ausweitung der Kostenfreiheit der Kinderbetreuung in Bayern sieht vor, dass jeder Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren künftig für die gesamte Kindergartenzeit 100 Euro pro Monat weniger kosten wird. Bisher förderte der Freistaat nur das letzte Kindergartenjahr mit dieser Summe“, erklärt der Abgeordnete.
Eltern müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Über ein Abrechnungssystem des Sozialministeriums können stattdessen die Träger der jeweiligen Einrichtung den Zuschuss beantragen.
Der Zuschuss führt bei einer Buchungszeit von sechs Stunden bei der Mehrzahl der Kindergartenbesuche zur Beitragsfreiheit und somit zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Eltern.
„Damit wird die bereits hohe Betreuungsquote der Kindergärten nachhaltig und dauerhaft gesichert und Hürden zur Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung werden abgebaut. Denn Kinderbetreuung darf keine Frage des Geldbeutels sein. Zusammen mit dem Familiengeld ist das ein starkes Signal und eine große Wertschätzung unsere Familien in Bayern“, so Dremel abschließend.
Ob es sich beim Träger der Einrichtung um einen Kindergarten der Stadt, der Kirche, eine private Einrichtung oder eine Elterninitiative handelt spielt bei der neuen Förderung keine Rolle. Entscheidend ist, dass es sich um eine nach dem BayKiBiG geförderte Kindertageseinrichtungen handelt. Das über 99 Prozent der Einrichtungen in Bayern.