Mit knapp 1.600 Ordensaushändigungen seit ihrem Bestehen zählt die Bayerische Verfassungsmedaille zu den staatlichen Auszeichnungen, die im Freistaat Bayern am seltensten verliehen werden. Um diese Exklusivität zu unterstreichen, wurde im Gesetz zur Bayerischen Verfassungsmedaille geregelt, dass pro Jahr maximal 50 neue Ordensverleihungen erfolgen dürfen.
„Mit der Bayerischen Verfassungsmedaille soll besonderes und herausragendes Engagement für die Werte der Bayerischen Verfassung honoriert werden. Dieses Wirken kann in allen Bereichen des öffentlichen Lebens erfolgen, wie z.B. in der Politik, im Sport, in der Kultur und Wissenschaft, in der Wirtschaft oder im Handwerk sowie in der Unterstützung für Schwächere“, erklärt der Landtagsabgeordnete Holger Dremel.
Zur Auswahl der Auszuzeichnenden sind folgende Angaben nötig:
Vor- und Familiennamen der Personen,
Vorschläge können bis spätestens 10. August 2021 eingereicht werden.
Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann mit der Verleihung der Verfassungsmedaille gewürdigt werden, wenn sie
zur Förderung wichtiger staatlicher oder gesellschaftlicher Belange ausgeübt wird.
Verdienste allein um das eigene Unternehmen rechtfertigen einen Ordensvorschlag i.d.R. ebenfalls nicht, selbst wenn diesem Unternehmen große wirtschaftliche Bedeutung zukommt.
Außerdem darf der bzw. die Vorgeschlagene nicht in die Anregung einbezogen oder darüber vorab informiert werden darf. Auch wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nicht mit der Verleihung eines Ordens rechnen.
„Ich würde mich sehr freuen, wenn mich viele Anregungen zur Auszeichnung verdienter Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen erreichen würden“, so Dremel abschließend.