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02.06.2021

Verdiente Bürgerinnen und Bürger für Bayerische Verfassungsmedaille gesucht

2021 jährt sich die Stiftung der Bayerischen Verfassungsmedaille durch den damaligen Landtagspräsidenten Rudolf Hanauer zum 60. Mal. Seither werden mit dieser exklusiven Auszeichnung Bürgerinnen und Bürger geehrt, die sich in her-ausragender Weise für das Gemeinwohl in Bayern einsetzen und damit die Werte der Bayerischen Verfassung mit Leben erfüllen.

Mit knapp 1.600 Ordensaushändigungen seit ihrem Bestehen zählt die Bayerische Verfassungsmedaille zu den staatlichen Auszeichnungen, die im Freistaat Bayern am seltensten verliehen werden.  Um diese Exklusivität zu unterstreichen, wurde im Gesetz zur Bayerischen Verfassungsmedaille geregelt, dass pro Jahr maximal 50 neue Ordensverleihungen erfolgen dürfen.

„Mit der Bayerischen Verfassungsmedaille soll besonderes und herausragendes Engagement für die Werte der Bayerischen Verfassung honoriert werden. Dieses Wirken kann in allen Bereichen des öffentlichen Lebens erfolgen, wie z.B. in der Politik, im Sport, in der Kultur und Wissenschaft, in der Wirtschaft oder im Handwerk sowie in der Unterstützung für Schwächere“, erklärt der Landtagsabgeordnete Holger Dremel.

Zur Auswahl der Auszuzeichnenden sind folgende Angaben nötig:            

Vor- und Familiennamen der Personen,

  • deren vollständige Privatanschrift,
  • den Geburtstag und den Geburtsort
  • die Berufsbezeichnung bzw. bei Rentnern den bis zum Eintritt in den Ruhestand ausgeübten Beruf
  • die Staatsangehörigkeit
  • einen kurzen Lebenslauf sowie
  • eine detaillierte und aussagekräftige Schilderung der jeweiligen Ver-dienste.
  • Außerdem wären Angaben über in- und ausländische Auszeichnungen und über Titel der vorgeschlagenen Personen hilfreich.

Vorschläge können bis spätestens 10. August 2021 eingereicht werden.

Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann mit der Verleihung der Verfassungsmedaille gewürdigt werden, wenn sie

  • mit großem persönlichem Einsatz
  • unter Zurückstellung von eigenen Interessen
  • über einen längeren Zeitraum (mindestens 15 Jahre) und
  • nicht ausschließlich auf lokaler Ebene

zur Förderung wichtiger staatlicher oder gesellschaftlicher Belange ausgeübt wird.

Verdienste allein um das eigene Unternehmen rechtfertigen einen Ordensvorschlag i.d.R. ebenfalls nicht, selbst wenn diesem Unternehmen große wirtschaftliche Bedeutung zukommt.

Außerdem darf der bzw. die Vorgeschlagene nicht in die Anregung einbezogen oder darüber vorab informiert werden darf. Auch wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nicht mit der Verleihung eines Ordens rechnen.

„Ich würde mich sehr freuen, wenn mich viele Anregungen zur Auszeichnung verdienter Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen erreichen würden“, so Dremel abschließend.